| "Spiel"-Regeln für Gruppenrundgänge
Die folgenden "Spielregeln" beziehen sich auf die gesamten Rundgänge mit dem Nachtwächter in Speyer - oder jedem anderen Ort, an dem er tätig wird: - Der Inhalt der Rundgänge, die Art der Präsentation unterliegt dem Urheberrecht. Aufführung ganzer oder einzelner Teile in der Öffentlichkeit nur mit schriftlicher Genehmigung des Veranstalters.
- Die Teilnahme an den Rundgängen geschieht auf eigenes Risiko. Es besteht kein besonderer Versicherungsschutz durch den Nachtwächter als Veranstalter.
- Bitte bedenken Sie, dass die Nachtwächterrundgänge oft bei kalter Witterung stattfinden. Bitte ziehen Sie sich deshalb entsprechend an, um draußen auch länger stehen zu können, ohne zu frieren. Teilen Sie dies bitte bei Gruppen unbedingt auch den anderen Teilnehmern mit.
- Die Rundgänge mit dem Nachtwächter finden bei jedem Wetter statt! Ausnahmen: starker Dauerregen, Gewitter, Sturm/Orkan, Unwetterwarnungen oder Gefährdung durch Glatteis. Deshalb sind kurzfristige Absagen durch den Bestellenden z.B. wegen "zu großer Kälte" nicht möglich bzw. kostenpflichtig.
- Für Gruppenrundgänge oder Sonderveranstaltungen ist eine schriftliche Anmeldung per E-Mail, Brief oder Fax an den Nachtwächter erforderlich. Ausnahme: Buchung über die Tourist-Information Speyer.
- Die Rundgänge für Gruppen finden nur bei Einhaltung der Mindestteilnehmer-
zahl statt, die für den jeweiligen Rundgang erforderlich ist. Bei öffentlichen Rundgängen (Vollmond-Rundgänge, Kult(o)urnacht, Adventszeit o.ä.) entfällt eine Mindestanzahl von Teilnehmern.
- Bis vier Wochen vor dem vereinbarten Termin kann der Rundgang von beiden Seiten ohne jede Folgen gekündigt werden. Bis zwei Tage vorher ist eine Kündigung durch die Gruppe/Teilnehmer bei einem Ausfallgeld von 50 % der vereinbarten Summe möglich - es sei den, der Termin kann wieder vergeben werden oder es werden Ersatzpersonen gestellt. Bei einer kurzfristigeren Kündigung durch den Bestellenden bzw. Nichterscheinen der Gruppe/des Teilnehmers wird die Gesamtsumme fällig.
- Bei Gruppen erfolgt die Bezahlung üblicherweise in bar am Ende des Rundgangs. Eine Quittung mit Stempel wird auf Wunsch ausgestellt.
- Kinderrundgänge sind für Jungen und Mädchen zwischen 8 und 12 Jahren vorgesehen und finden OHNE Eltern oder sonstige Begleitpersonen statt. Bei mehr als 12 Kinder stellt der Nachtwächter auf Wunsch eine erwachsene Begleitperson.
- Für Kindergartengruppen werden leider keine Rundgänge durchgeführt!
- Hinweis zu Fastnachtstermine: Da es sich bei einem Rundgang mit dem Nachtwächter um eine heimatkundliche Veranstaltung handelt, bei der sehr viel Wert auf historische Korrektheit gelegt wird, soll dieser nicht mit dem "Verkleiden" an Fastnacht vermischt werden. Deshalb werden - bis auf einen mögli-chen öffentlichen Fastnachtsrundgang - zwischen dem Schmutzigem Donnerstag und Fastnachtsdienstag keine weiteren Rundgänge durchgeführt.
- Da der Nachtwächter von Speyer seinen Dienst als Nachtwächter allein durchführt, steht bei Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt leider keine Ersatzperson zur Verfügung. Jeder Ausfall wird schnellstmöglich telefonisch bzw. per E-Mail gemeldet. Geben Sie deshalb bitte bei der schriftlichen Anmeldung unbedingt auch eine Telefon- oder Mobilrufnummer mit an. Bei durch den Nachtwächter zu verantwortendem Ausfall wird kein Ersatz gewährt, aber auch keine Bezahlung gefordert. Eine Terminverlegung ist in diesem Fall jederzeit kostenfrei möglich!
- Bei Ausfällen durch Naturgewalten (Orkan, Erdbeben, Glatteis, Unwetter etc.) teilen sich Veranstalter und Bestellende das Risiko. Sind beide Parteien bereits vor Ort, hat der Bestellende eine Anfahrpauschale von 10,- € zu übernehmen. Wurde mit dem Rundgang bereits begonnen, wird nach 45 Minuten der volle Betrag fällig.
- Und zum guten Schluss: Der Nachtwächter ist ein Nachtwächter - und kein Tagwächter! Dies bedeutet, dass die Rundgänge stets in den Abend- und Nachtstunden stattfinden! Also nicht enttäuscht sein, wenn es tagsüber nichts wird - irgendwann muss auch ein Nachtwächter mal schlafen - aber vielleicht vertrauen Sie sich seinem "Vetter" an, dem Weibel der Stadtwache. Der ist nämlich auch tagsüber unterwegs ...
Stand 15.3.2010 |
| | Der besondere Tipp für Gruppen und Vereine Machen Sie doch mal einen Ausflug mit dem Nachtwächter in die Geschichte und Landschaft der Metropolregion an Rhein und Neckar, zwischen Weinstraße und Bergstraße, Pfälzerwald und Odenwald, Kraichgau und Hagenauer Forst!
| | oben | | |