Die AGB - die
(leider notwendigen) "Spiel"-Regeln 2018
Die "Spiel"-Regeln
(Allgemeine Geschäftsbedingungen) beziehen sich auf die Rundgän-
ge mit dem Nachtwächter/Pilgervater in Speyer. Der Vertragsabschluss
erfolgt aus-
schließlich auf der Grundlage dieser AGB.
1. Allgemein
- Nicht die
vielen sehenswerten Bauwerke und Gebäude von Speyer stehen im
Mittelpunkt eines
Rundgangs mit dem meist eigenwilligen und eher mürrisch gestimmten
"wohllöblichen Herre Nachtrath zu Speier", sondern das nicht
immer so einfache Leben der Menschen in einer alten
Stadt voller
Brauchtum und Traditionen.
- Ein Rundgang
mit dem Nachtwächter/Pilgervater von Speyer ist eine heimat-
kundlich geprägte Darstellung, bei der Wert auf historische
Korrektheit gelegt wird. Daher sind Rundgänge im Rahmen von
Junggesellen-/gesellinenverab-
schiedungen
mit den üblichen Ritualen bzw. Verhaltensweisen leider nicht möglich.
Dies gilt auch für fastnachtlich-närrische Veranstaltungen!
- Der
Nachtwächter von Speyer ist ein Nachtwächter - was bedeutet, dass die
Rundgänge stets in den Abend- und Nachtstunden stattfinden! Als Pilgervater von Speyer ist er auch tagsüber unterwegs.
- Die
Rundgänge mit dem Nachtwächter finden stets in (kur-)pfälzischer
Mundart statt,
"Übersetzungshilfen" werden geboten. Für ausländische Gäste wird ein
Rundgang in "pfänglisch" (pfälzisches Englisch) angeboten.
- Achten Sie
bitte stets auf die passende Bekleidung, und das dem Speyerer
Straßenpflaster
bzw. der Witterung entsprechende Schuhwerk.
- Die
Rundgänge mit dem Nachtwächter sind für Kinder unter zehn Jahren nur
bedingt
bzw. nicht geeignet (siehe Kinderrundgänge).
2.
Treffpunkt/Uhrzeit/Dauer/Route
- Die
Nachtwächter-Rundgänge in den Monaten November bis März beginnen
zwischen 17.00 und 19.00 Uhr, ansonsten zwischen 18.30 und 20.30 Uhr.
Treffpunkt ist der Domplatz (am Stadthaus) bzw. nach Absprache jeder
andere Ort innerhalb der Altstadt zwischen Kaiserdom und Altpörtel.
- Die
Rundgänge mit dem Pilgervater beginnen wochentags um 16.00 Uhr,
samstags auch früher. Treffpunkt ist die Pilgerstatue in der
Maximilianstraße (bei der Dreifaltigkeitskirche), der Rundgang endet am
Dom (keine Innenbe-
sichtigung!).
- Der Rundgang
dauert rund zwei Stunden und findet bei jedem Wetter statt. Ausnahme:
Starkregen, Gewitter, Eis oder akute Unwetterwarnung.
- Bei Verspätung
des Auftraggebers besteht kein Anspruch auf Verlängerung der Führung
oder Reduzierung des Preises. Die verstrichene Wartezeit geht zu Lasten
der vereinbarten Führungszeit.
- Aufgrund nicht
vorhersehbarer Ereignisse können Streckenführung und einzel-
ne Programmpunkte kurzfristig geändert werden.
3. Anmeldung
- Für
Gruppenrundgänge
oder Sonderveranstaltungen ist eine schriftliche An-
meldung per E-Mail,
Brief oder Fax an die Nachtwächterey zu Speyer (Mail: nachtruf@web.de)
erforderlich. Ausnahme: Buchungen über die Tourist Infor-
mation Speyer.
4. Kosten
- Rundgänge für
Gruppen werden stets entsprechend ihrer Größe abgerechnet:
Gruppentarif I (bis 15 Personen):
90,- EUR
Gruppentarif II (bis 30 Personen):
120,- EUR
Gruppentarif III (bis 50 Personen):
150,- EUR
Gruppentarif IV (darüber nach Absprache) mind. 180,- EUR
- Bei Kleingruppen (weniger als 10 Personen) wird stets nach dem Gruppen-
tarif I abgerechnet.
- Das obligate Schutz- und
Geleitgeld (Honorar), der "Schutzer", wird nach dem Rundgang in
"klingender Münze" (bar) fällig.
- Eine Quittung kann vor Ort
ausgestellt werden. Auf Wunsch ist für
Firmen/
Behörden nach vorheriger Mitteilung auch das Bezahlen auf
Rechnung
möglich!
5.
Gruppengröße/Mindestteilnehmer
- Für
Gruppenrundgänge bzw. Privatführungen gibt es keine Mindestgröße.
- Bei
öffentlichen Rundgängen beträgt die Mindestanzahl 5
Personen.
6.
Stornierungsbedingungen/Abbruch des Rundgangs
- Stornierungen
sind kostenlos bis 5 Tage vor dem gebuchten Termin. Ab dem vierten Tag
vor dem gebuchten Termin werden 25 % des vereinbarten Preises in
Rechnung gestellt. Erfolgt die Stornierung erst ein Tag vor dem
vereinbarten Termin, werden 50 % des vereinbarten Preises in Rechnung
gestellt. Bei noch kurzfristigerer Stornierung oder wenn die Wartezeit
von 30 Minuten überschrit-
ten wird, werden 100 % des vereinbarten Honorars in Rechnung gestellt.
- Bei
kurzfristiger Absage des Rundgangs vor
Ort wegen akuter amtlicher Un-
wetterwarnung
(höhere Gewalt) teilen sich Veranstalter und der Bestellende das
Risiko, d.h. es erfolgt keine kostenpflichtige Abrechnung.
- Eine
kurzfristige witterungsbedingte Absage durch den Bestellenden "wegen
Regen, Kälte oder Schneefall o.ä." (keine Unwetterwarnung) ist kostenpflichtig (100% des
vereinbarten Preises).
- Wurde mit dem Rundgang bereits begonnen, wird nach einem (auch witterungs-
bedingten)
Abbruch nach mehr als 45 Min. das volle Honorar fällig. Der Rundgang gilt als
gegeben!
- Bei Erkrankung, Unfall oder höherer Gewalt steht für den Nachtwächter/Pilger-
vater keine gleichwertige Ersatzperson zur Verfügung. Jeder Ausfall wird tele-
fonisch bzw. per SMS/E-Mail gemeldet. Geben Sie deshalb bei der schrift-
lichen Anmeldung unbedingt auch eine Telefonnummer (Festnetz/mobil) an.
Für evtl. entstandene Kosten (z.B. Anreise/Verpflegung) wird kein
Ersatz ge-
währt, aber auch kein Honorar gefordert.
- Ein bereits
begonnener Rundgang kann bei Verstoß gegen die guten Sitten,
politischer Propaganda, Pöbeleien, Trunkenheit oder andere durch die
Teil-
nehmer zu vertretenen Ursachen, die einen geordneten Ablauf der
Veranstal-
tung
stören, vorzeitig abgebrochen werden. Nach einer Dauer von mehr als 45
Minuten wird das komplette Honorar fällig, bei bis zu 45 Minuten wird
eine Anfahrts- und Antrittspauschale in Höhe von 30,- EUR berechnet.
7. Versicherungsschutz
- Die
Teilnahme an den Rundgängen geschieht auf eigenes Risiko.
- Als
Mitglied im Bundesverband der Gästeführer in Deutschland e.V. ist der
Nachtwächter/Pilgervater durch eine Berufshaftpflicht- und
Vermögensscha-
denversicherung geschützt. Die Berufshaftpflichtversicherung ist
abgeschlos-
sen bei der Generali Versicherung AG, 81731 München. Ausführliche Infor-
mationen zur Berufshaftpflichtversicherung unter www.bvgd.org.
8. Kinderrundgänge
- Die Rundgänge
mit dem Nachtwächter sind für Kinder unter zehn Jahren nur bedingt bzw.
nicht geeignet! Deshalb behält es sich der Veranstalter vor, Gruppen
mit kleinen Kindern abzulehnen. Dies stellt KEINE Kinder- oder
Familienfeindlichkeit dar, sondern soll den bewährten Ablauf eines
Rundgan-
ges im Sinne ALLER Teilnehmer gewährleisten.
- Aus
versicherungsrechtlichen Gründen werden Rundgänge für Kinder nur für Schulklassen (Grundschule) durchgeführt.
- Bei Rundgängen
mit Schulklassen übernimmt der Nachtwächter/Pilgervater
nicht die Aufsichtspflicht. Diese verbleibt bei den Lehr- bzw. offiziellen Begleit-
personen.
9. Urheberrecht
- Der Inhalt der
Rundgänge, sowie die Art der Präsentation unterliegen dem Urheberrecht.
- Fotografieren
ist erlaubt, komplette Video-Mitschnitte und Tonaufnahmen des
Führungsinhaltes sind nicht gestattet. Dies ist nur nach vorheriger
Absprache möglich.
- Ausgegebenes
Bild- und Lehrmaterial darf ohne Zustimmung des Veranstal-
ters auf keine Weise vervielfältigt werden.
Und zum guten
Schluss …
- Die
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des
ganzen Vertrags zur Folge. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen
treten in diesem Fall die gesetzlichen Vorschriften. Zweifel bei der
Auslegung gehen nach § 305c Abs. 2 BGB zu Lasten des Verwenders.
- Individuelle
Vertragsabreden, die von diesen AGB abweichen, bedürfen der Schriftform.
- Der
Auftraggeber erkennt diese AGB mit dem Tag der Auftragserteilung an.
- Gerichtsstand
ist der Sitz des Veranstalters.
gültig ab 01.01.2018
Es
gilt stets die schriftliche Fassung, die zum Ausdruck
(oben) bereitsteht!
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